Ihre Rechtsanwälte rund um den E-Scooter

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Vor der Fahrt

Was ist ein E-Scooter?


Ein E-Scooter ist – ebenso wie beispielsweise ein Segway - ein Elektrokleinstfahrzeug, dessen Betrieb sich nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKV) richtet. Jeder E-Scooter braucht eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine dem Halter erteilte Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Ein regelmäßiger TÜV ist nicht erforderlich, der E-Scooter muss dennoch verkehrssicher sein.

Muss ich für meinen E-Scooter eine Versicherung abschließen?


Für jeden E-Scooter, der am allgemeinen Verkehr teilnimmt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, denn Schäden, die durch den E-Scooter verursacht werden, werden nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Die Kosten solch einer Kfz-Haftpflichtversicherung beruhen sich auf 30-40 Euro im Jahr.

Während der Fahrt

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um fahren zu dürfen?


Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Eine besondere Führerscheinpflicht gibt es nicht.

Wie schnell darf ich mit einem E-Scooter fahren?


Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Wie darf ich mit einem E-Scooter fahren?


Grundsätzlich gilt, wie bei allen Fahrzeugen, die Straßenverkehrsordnung (StVO). Darüber hinaus ist zu beachten, dass nur eine Person auf einem E-Scooter fahren darf und dass das Nebeneinanderfahren verboten ist. Außerdem sind keine Anhänger erlaubt.

Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?


Gefahren werden darf auf Radwegen oder gemeinsamen Geh- und Radwegen (wobei Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Vorrang haben), sowie auf Fahrradstreifen oder Fahrradstraßen. Soweit keine der vorgenannten Wege vorhanden sind, darf man auf der Fahrbahn oder im verkehrsberuhigten Bereich fahren. Zudem darf man außerhalb geschlossener Ortschaften zusätzlich auf dem Seitenstreifen und auf Wegen, die mit dem Sonderkennzeichen „Kleinstfahrzeuge frei“ gekennzeichnet sind, fahren. Nicht gefahren werden darf mit einem E-Scooter auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen sowie auf Straßen, die für Kraftfahrzeuge, Motorräder oder Fahrräder durch ein Verkehrsschild gesperrt sind. Gleiches gilt für Gehwege und in Fußgängerzonen. Außerdem gilt das Sonderkennzeichen „Fahrräder frei“ nicht für E-Scooter.

Darf ich den E-Scooter in Bus und Bahn mitnehmen?


Die Mitnahme regelt jeder Verkehrsbetrieb eigenständig, sie ist zumeist erlaubt. In der Regel ist jedoch ein Ticket für eine Fahrradmitnahme erforderlich, falls der E-Scooter nicht zusammenklappbar ist.

Wo darf ich den E-Scooter abstellen?


Überall dort, wo auch Fahrräder abgestellt werden dürfen. Dementsprechend in der Regel am rechten Rand der Fahrbahn, es sei denn, diese ist nachts beleuchtet. Darüber hinaus auf Gehwegen sowie in Fußgängerzonen, wenn der Gehweg breit genug ist und so keine Fußgänger behindert werden. In einzelnen Städten gibt es Sonderregelungen hierzu, die dann selbstverständlich zu beachten sind.

Bei einem Unfall

Was muss ich bei einem Unfall beachten?


Sofort sollte man die Personalien mit dem Unfallgegner austauschen und die Versicherung bzw. ggf. die Polizei verständigen, denn Fahrerflucht wird hier genauso bestraft wie bei einem Autofahrer. Empfehlenswert ist es außerdem Bilder der beschädigten Fahrzeuge anzufertigen. Bei einem geliehenen E-Scooter ist statt der Versicherung der Vermieter zu verständigen. Man sollte nach der Kollision unverzüglich am Unfallort anhalten. Zunächst den Verkehr absichern. Danach erste Hilfe leisten und anschließend den Notruf wählen. Danach erst sollte man mit dem Unfallbeteiligten Kontaktdaten austauschen. Die Polizei ist grundsätzlich immer zu verständigen, wenn ein erheblicher Sach- oder ein Personenschaden vorliegt. Von einem Personenschaden ist dabei grundsätzlich die Rede, wenn Menschen verletzt wurden oder wenn der (E-Scooter-)Unfall tödlich endet. Sind geliehene E-Scooter in Unfälle verwickelt, kann die Benachrichtigung der Polizei generell vorgeschrieben sein. Genaue Informationen dazu, lassen sich in der Regel den Nutzungsbedingungen entnehmen. Darüber hinaus ist auch der Verleiher zeitnah zu informieren. Wer nach einem Unfall mit dem E-Scooter nicht an der Unfallstelle verbleibt, um die Personalien auszutauschen, muss mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei Schäden, die der Fahrer des E-Scooters einem Dritten zufügt. Also in Fällen, wo andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder deren Fahrzeuge beschädigt werden. E-Scooter-Unfälle gehen häufig aber auch mit Verletzungen des Fahrers einher. Die akuten Behandlungskosten übernimmt dabei die Krankenversicherung. Bei bleibenden körperlichen Einschränkungen entschädigt meist nur eine private Unfallversicherung. Führt ein Fahrfehler zu einer Beschädigung des E-Scooters bzw. ist der Fahrer für die Kollision verantwortlich, muss dieser die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz eines Leihrollers meist aus der eigenen Tasche zahlen. Denn in der Regel schließt die private Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen motorisierten und elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Die Kosten für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personenschäden übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Behandlungskosten bei Verletzungen kommt die Krankenversicherung auf. Ist der E-Scooter beschädigt, muss der Ersatz bzw. die Reparatur meist aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
 

E-Scooter-Strafen

 

Darf ich einen E-Scooter nach dem Konsum von Cannabis fahren?


Bei nachgewiesenem Drogenkonsum gelten dieselben Strafen, wie für alkoholisierte Fahrer. Es wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, sollte die Polizei keine Ausfallerscheinungen feststellen. Mit Ausfallerscheinungen wird ebenfalls ein Strafverfahren gem. §316 StGB eingeleitet

Darf man einen E-Scooter betrunken fahren?


Entgegen der weit verbreiteten Meinung gelten für das Fahren eines E-Scooters grundsätzlich dieselben Regeln, Bußgelder und Strafen wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass für Fahranfänger innerhalb der ersten zwei Jahre bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die 0 Promille-Grenze gilt. Alle übrigen Fahrer begehen bei einer Alkoholkonzentration von weniger als 0,5 Promille nur dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn darüber hinaus noch alkoholbedingte Fahrfehler vorliegen oder ein Unfall verursacht worden ist. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 bis 1,09 Promille sind Sie auch hinsichtlich des Fahrens eines E-Scooters relativ fahruntüchtig, sodass bei zusätzlich auftretenden Ausfallerscheinungen oder der Verursachung eines Unfalls eine Strafbarkeit gegeben ist. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,10 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig, sodass ohne weiteres eine Strafbarkeit vorliegt.

Alkohol auf dem E-Scooter – eine Gefahr auch für den Führerschein

Blutalkohol-konzentration (Promille) Keine Ausfallerscheinungen oder Unfallverursachung Anzeichen von Fahruntüchtigkeit oder Verursachung eines Unfalls
0,3 – 0,49 Kein Bußgeld (Ausnahme: Probezeit oder unter 21 Jahren)* Straftat: bis 5 Jahre Freiheitsstrafe Bußgeld: mind. 500 €
0,5 – 1,09 Bußgeld:
- 500 € (erster Verstoß)
- 1000 € (zweiter Verstoß)
- 1500 € (dritter Verstoß)
- 1 Monat Fahrverbot (Ersttäter)
Fahrverbot:
- 1 Monat (erster Verstoß)
- 3 Monate (zweiter Verstoß)
- Entziehung der Fahrerlaubnis (dritter Verstoß)
Straftat:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahr
- Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Ab 1,10 Promille Straftat:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
- Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Straftat:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
- Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis

* Im Fall der Probezeit und bei Fahrern unter 21 Jahren gilt die 0 Promille-Grenze, sodass bei jeder nachgewiesenen Alkohol-Konzentration ein Bußgeld von 250 € sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister droht.

Welche Ordnungswidrigkeiten sind noch gefährlich?

Verstoß Bußgeld Punkte
Mit dem E-Scooter über eine rote Ampel fahren …
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel < 1 Sek. rot) 60€ 1
… wenn dabei andere gefährdet werden 100€ 1
… wenn dabei Dinge beschädigt werden 120€ 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel > 1 Sek. rot) 100€ 1
… wenn dabei andere gefährdet werden 160€ 1
… wenn dabei Dinge beschädigt werden 180€ 1

Welche Bußgelder oder sogar Strafen können mir drohen?

Das Fahren eines E-Scooters ohne die vorgeschriebene Versicherung, kostet 40 Euro. Beim Fahren ohne Straßenzulassung sind es 70 Euro. Ein wichtiges Bauteil an Deinem E Scooter ist die richtige Beleuchtung. Hast Du kein Licht an Deinem E-Roller oder funktioniert es nicht richtig, musst Du mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Eine fehlende oder kaputte Klingel kostet Dich 15 Euro. Und wenn Dein E Scooter nicht den erforderlichen Sicherheitsanforderungen wie technisch einwandfreien Bremsen entspricht, wirst Du mindestens 25 Euro los. Das Mindest-Bußgeld von 15 Euro kann sich bei einer Sachbeschädigung oder Gefährdung einer dritten Person auf 30 Euro erhöhen. Auch gibt es eine 10 Euro E Scooter Strafe, wenn man zu zweit auf einem Roller fährt – also auch keine Alternative. Ebenso teuer ist freihändiges Fahren, und weder darfst Du Dich mit Deinem E-Scooter an ein anderes Fahrzeug anhängen noch einen Anhänger an Deinem Elektro-Scooter befestigen. Kostenpunkt: Jeweils 10 Euro. Fährst Du auf dem Gehweg, gibt es eine E Scooter Strafe von 15 Euro; kommt es zu einem Unfall, verdoppelt sich diese Summe. Biegst Du ab und machst das nicht per Handzeichen kenntlich, kommen situationsabhängig Bußgelder zwischen 10 und 25 Euro auf Dich zu. Bei fehlendem Versicherungsschutz droht ein Bußgeld von mind. 10 Euro und bei Befahren nicht zugelassener Verkehrsflächen ein Bußgeld in Höhe von mind. 15 Euro. Dies scheint überschaubar aber Vorsicht ist geboten, denn es kann auch zu höheren Strafen kommen wie beispielweise bei einem Rotlichtverstoß. Dort wird auf jeden Fall ein Bußgeld nach der Regelung für Autos also von mind. 90 Euro fällig. Es ist aber zudem auch ein Entzug der Kfz-Fahrerlaubnis möglich. Bei einem Promille-Wert von 0.5 oder höher sowie bei Drogen sind es mind. 500 Euro, die es zu zahlen gilt und einen Monat der Entzug der Fahrerlaubnis.

Weitere E-Scooter-Ordnungswidrigkeiten

Art und Schwere des Verstoßes Bußgeld
Der E-Scooter verfügt nicht über eine vorgeschriebene und funktionsfähige Glocke 15€
E-Scooter ohne vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung 20€
Befahren von Gehweg oder anderen beschränkten Zonen 15€
… wenn dabei andere behindert werden 20€
… wenn dabei andere gefährdet werden 25€
… wenn dabei Dinge beschädigt werden 30€
Befahren von Gehwegen oder falschrum auf Radweg fahren * 55€
… wenn dabei andere behindert werden * 70€
… wenn dabei andere gefährdet werden * 80€
… wenn dabei Dinge beschädigt werden * 100€
E-Scooter ohne Versicherung 40€
E-Scooter ohne Betriebserlaubnis (ABE) fahren 70€
… wenn die Betriebserlaubnis nur abgelaufen ist 30€
Elektrokleinfahrzeug bzw. E-Scooter auf der Straße fahren, obwohl es keine Fahrzeug-Identifikationsnummer hat 10€
Keine Verzögerungseinrichtung 25€
Elektrokleinfahrzeug erfüllt die Sicherheitsanforderungen nicht 25€
Zu zweit auf dem E-Scooter fahren 10€
E-Scooter mit Anhänger fahren 10€
An ein anderes Kfz anhängen 10€
Freihändig E-Scooter fahren 10€
Richtungsanzeiger beim Abbiegen nicht betätigen 10€
… wenn dabei andere gefährdet werden 20€
… wenn dabei Dinge beschädigt werden 25€
Nebeneinander fahren 15€
… wenn dabei andere behindert werden 20€
… wenn dabei andere gefährdet werden 25€
… wenn dabei Dinge beschädigt werden 30€

*geplante Änderung: Neue Sanktionen gelten mit Inkrafttreten der StVO Novelle

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